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25.02.2022

Komfortable Integration in Arbeitsabläufe

Weitere ostwestfälische Kunden nutzen beBPo-Lösung des krz

Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle Behörden in denen eine gerichtsrelevante Kommunikation erfolgen kann, ein besonderes Behördenpostfach (beBPo) vorhalten, um für die elektronische Justizkommunikation erreichbar zu sein. Die Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet Städte und Gemeinden in NRW, ihre Kommunikation mit der Justiz elektronisch abzuwickeln.

Das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) hat bereits 2018 für die Stadt Bünde das erste besondere Behördenpostfach in NRW eingerichtet und verfügt selbst seit Anfang 2020 darüber.

Nach einer Infoveranstaltung für Kunden des krz und der GKD im vergangenen Herbst haben nun auch die Städte Paderborn und Höxter wie auch der Kreis Paderborn die erweiterte Lösung des krz bei sich eingerichtet.

Um eine vereinfachte Kommunikation zu ermöglichen bietet das krz für diese Kunden eine Einbindung über das ProGov-Gateway in das Standard-Mailprogramm Outlook an. Damit wird das Versenden und Empfangen direkt aus Outlook möglich, und die üblichen Mechanismen für Abwesenheit und Vertretungsfälle greifen auch hier (wir berichteten). Außerdem wird das SAFE-Verzeichnis aller am elektronischen Rechtsverkehr Beteiligten als Adressbuch in Outlook eingebunden. So ist für den Versand ausgehender Nachrichten keine zusätzliche Software erforderlich.

Für die Verbandskunden des krz wird das ProGOV-Gateway der Firma procilon außerdem bereits für die virtuelle Poststelle und die De-Mail genutzt.