Seiteninhalt
Informationsblatt für Externe und Besucher des Kommunalen Rechenzentrums zu COVID-19 Regelungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der COVID- 19 Regelungen und zur Eindämmung der Pandemie wurden folgende Regelungen für Externe und Besucher des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe beschlossen:
- Bei Betreten der Gebäude besteht eine Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Mund-Nasen-
Bedeckung. - Bei Krankheitssymptomen, wie z. B. Schnupfen, Husten, wiederholtes Nießen, Kurzatmigkeit,
Muskel- und Gelenkschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen,
verstopfte Nase, Durchfall und Fieber, ist ein Betreten der Gebäude nicht erlaubt. - Beim Betreten der Gebäude sind die am Eingang befindlichen Desinfektionsspender zu nutzen.
Die derzeit bestehenden und allgemeingültigen Hygiene-Maßnahmen (u. a. regelmäßiges
Händewaschen und die Einhaltung des Mindestabstands) sind zu beachten. - Grundsätzlich ist auf die allgemeine Beschilderung in den Gebäuden zu achten.
- Die Raumaufteilung sowie die festgelegte Sitzordnung sind nicht zu verändern.
- Bei der Toilettennutzung wird um Rücksichtnahme und Einhaltung der Abstandsregelung hingewiesen.
- Bevor Externe im krz Termine wahrnehmen, werden von allen externen Teilnehmern die Kontaktdaten
erfasst. - Der Gastgeber steht für weitere Fragen zur Verfügung.
Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Kommunalen Rechenzentrum.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an coronainfo@krz.de
Vielen Dank.