Organe
Das krz ist ein kommunaler Zweckverband und somit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der rechtliche Rahmen ist durch das Gesetz über kommunale GemeinschaftsarbeitNordrhein-Westfalen festgesetzt.
Die Organe des krz sind:
-Verbandsversammlung
-Verwaltungsrat
-Verbandsvorsteher bzw. Verbandsvorsteherin
Die von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder gewählten Vertreterinnen und Vertreter bilden den Beirat.
Da der Verbandsvorsteher oder die Verbandsvorsteherin ein Ehrenamt ist, wird das krz von einem Geschäftsleiter oder einer Geschäftsleiterin geführt.