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Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung des krz wird mindestens einmal jährlich einberufen. Jedes Verbandsmitglied entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter (üblicherweise der oder die Hauptverwaltungsbeamte oder Hauptverwaltungsbeamtin in der jeweiligen Kommune) und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Verbandsversammlung entscheidet grundsätzlich über alle Angelegenheiten von hoher Bedeutung. Ausschließlich beschließt sie unter anderem über:
- Wahl des Verbandsvorstehers bzw. der Verbandsvorsteherin und des Geschäftsleiters oder der Geschäftsleiterin
- Wahl der Ausschussmitglieder
- Satzungsänderungen
- Aufstellung des Wirtschaftsplans, Abnahme der Jahresrechnung
- Richtlinien für die Freigabe von Programmen usw.