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Beirat

Jedes Verbandsmitglied entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Der Beirat hat beratende Funktion. Er ist vor der Beschlussfassung der Verbandsversammlung in folgenden Punkten beratend zu beteiligen:
  • Aufstellung des Wirtschaftsplans
  • Abnahme der Jahresrechnung bzw. Feststellung und Erteilung der Entlastung
  • Änderung der Satzung des Zweckverbandes
  • Beitritt und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern
  • Auflösung des Zweckverbandes

Beirat (28.03.2023, 2023-03-28 00:00, PDF, 44 kB)