Gehaltsabrechnung & Co aus Lemgo
Neukunden für LOGA beim krz
Rund 40 Mandanten haben sich für einen Wechsel auf die Loga-Installation des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe (krz) entschieden.
P&I LOGA deckt alle Bereiche der Personalwirtschaft ab und zeichnet sich durch eine modulare, integrierte Struktur sowie moderne Web-Technologie aus. Die Software kann somit auf alle individuellen Kundenbedürfnisse zugeschnitten und implementiert werden. Die Daten werden nun zentral im krz gehostet, was den Wartungs- und Pflegeaufwand von Seiten der Kommunen stark reduziert.
Aufgrund eines einheitlichen, redundanzfreien und relationalen Datenmodells berücksichtigt P&I LOGA europaweit länderspezifische Gesetze und ist somit in allen Branchen einsetzbar. So war es kein Problem für das krz, dass die Neukunden nicht nur aus Nordrhein-Westfalen kommen, sondern darüber hinaus auch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland angesiedelt sind.
Die Betreuung der Neukunden erfolgt durch sieben erfahrene Projektleiterinnen und Projektleiter des LOGA-Teams. Sie unterstützen die Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Verwaltungen und Institutionen in der Projektphase durchgehend mit Schulungen in der Personalsoftware ebenso wie durch Begleitung der Arbeit vor Ort.
Das krz ist offizieller P&I Professional Partner des Wiesbadeners Herstellers und führt jeden Monat weit über 145.000 Abrechnungen durch. Das alles geschieht beim Lemgoer IT-Dienstleister in gesicherter Umgebung. Mit seiner BSI-Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz erfüllt das krz die höchsten Standards in der IT-Sicherheit und im Datenschutz. Dies gilt für den vollständigen Betrieb des Rechenzentrums als Informationsverbund sowie für alle selbst genutzten oder für Kunden zur Verfügung gestellten Anwendungen und IT-Systeme.
Für die Verlässlichkeit und Qualität der personalwirtschaftlichen Dienstleistungen des krz bürgt darüber hinaus der alljährliche Audit zum Risikokontrollsystem (IKS) nach Standard ISAE 3402 Typ 2. Für die Kunden bedeutet das, dass sie keine eigenen Prüfhandlungen in Bezug auf die ausgelagerten Prozesse durchführen müssen, sondern ihren eigenen Prüfungsinstanzen (Rechnungsprüfungsämter, Wirtschaftsprüfer) den IKS-Bericht vorlegen können.