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15.02.2023

Servicekonto.NRW wird BundID

Nordrhein-Westfalen schließt sich an das Nutzerkonto des Bundes an

Um die Digitalisierung weiter voranzutreiben, wird sich Nordrhein-Westfalen an das Nutzerkonto des Bundes (BundID) anschließen .

„Digital denken heißt, vernetzt zu handeln“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. „Aus diesem Grund wird sich Nordrhein-Westfalen an das Nutzerkonto des Bundes anschließen und verzichtet auf eine Fortentwicklung des ‚Servicekonto.NRW‘. Damit setzt Nordrhein-Westfalen bereits jetzt um, was mit der laufenden Reform des Onlinezugangsgesetzes angestrebt wird.“

Ob Führerscheinantrag, BAföG oder Elterngeld: Über den zentralen Dienst des Bundes können Bürgerinnen und Bürger ihre gewünschte Verwaltungsleistung einfach und sicher von zu Hause beantragen. Einmal mit einem Nutzerkonto registriert, können sich Bürgerinnen und Bürger künftig digital gegenüber Behörden bundesweit ausweisen. Zukünftig soll dies auch für noch mehr Verwaltungsleistungen in Nordrhein-Westfalen gelten.

„Mit Nordrhein-Westfalen wechselt das bevölkerungsreichste Land zur BundID. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Konsolidierung und spiegelt die enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wider“, sagt Staatssekretär Dr. Markus Richter, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik (CIO).

Das krz hat sich von Beginn an an der Entwicklung des Servicekonto.NRW via KDN beteiligt. Begonnen hatte alles mit einem Vorsondierungsgespräch zum Thema „Möglichkeiten eines gemeinsamen Vorgehens von Kommunen und Land bei der Einführung von Bürgerkonten/Servicekonten“ mit dem damaligen CDO des Landes NRW Hartmut Beuß Mitte 2015. Schon im Mai des Jahres hatte das krz die entsprechende Domain gesichert, die im September 2017 zum Produktivstart des Servicekonto.NRW an das MIK abgetreten wurde. Seither hat sich das Servicekonto.NRW stetig weiterentwickelt und bietet neben dem Postkorb mit dem Servicekonto.PASS mittlerweile auch eine abgeleitete Identität auf mobilen Endgeräten.

Auch bei den vom krz betreuten Anwendungen wie Elternbeiträge online und den Serviceportalen der Kommunen wurde statt auf lokale Servicekontos zunehmend auf übergeordnete Konten, in diesem Fall das Servicekonto.NRW gesetzt. Aktuell erreicht man über die Schnittstelle des Servicekonto.NRW neben den verschiedenen weiteren Landeskonten auch die Bund.ID und kann diese schon verwenden. „Insofern ist ein Anschluss an das Nutzerkonto des Bundes nur konsequent“ so Michaela Lehnert, Bereichsleiterin Digitalisierung und Innovation. „Denn auch wenn viel in Ideen, Konzepte und technische Umsetzung des Servicekontos investiert wurde, ist das Ziel, nur noch ein zentrales Konto für Privatpersonen anzubieten, nutzerfreundlicher. Insofern ist auch eine höhere Akzeptanz zu erwarten.“

Der KDN informierte inzwischen, dass die Einführung der BundID und die Ablösung des Servicekonto.NRW in Abstimmung mit dem Ministerium zentral geplant und umgesetzt werden soll. Es wird eine ausreichend lange Phase des Parallelbetriebs geben, um auch die Umstellung der Nutzer aufwandschonend zu ermöglichen. Hier wird man sich an der Übergangsregelung der Reform des OZG orientieren.

„Von der Nutzung eines bundesweit einheitlichen Nutzerkontos profitieren neben Bürgerinnen und Bürgern auch die Hersteller der Fachverfahren der Verwaltung, weil sie künftig nur noch eine Schnittstelle zu den Nutzerkonten bedienen müssen“, sagt Dr. Oliver Heidinger, Präsident des zentralen IT-Dienstleisters der Landesverwaltung, IT.NRW.
Hintergrund: Nutzerkonto des Bundes (BundID)

  • Das Nutzerkonto Bund (BundID) ist ein Online-Dienst, der im Jahr 2019 online gegangen ist. Bürgerinnen und Bürger können freiwillig ein Konto eröffnen, mit dem sie sich gegenüber allen im Portalverbund registrierten Verwaltungsangeboten identifizieren können. Dabei werden alle in Deutschland eingesetzten Vertrauensniveaus der Identifizierung unterstützt.
  • Die Identifizierung und Anmeldung ist mit Benutzername und Passwort, dem ELSTER-Zertifikat für natürliche Personen oder dem Online-Ausweis möglich. Der Anmeldeprozess für BundID erfolgt nach den Vorgaben der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung).
  • Das Postfach der BundID ermöglicht eine sichere Kommunikation zwischen Öffentlicher Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern. Nach Einverständnis der Nutzenden kann die Behörde beispielsweise ausgestellte Bescheide an das Postfach übermitteln.