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12.11.2021

Neuer Bußgeldkatalog

krz sorgt mit Update für korrekte und aktuelle Bearbeitung in den Kommunen

Seit dem 09.11.2021 gilt ein neuer Bußgeldkatalog im Verkehr. Unter anderem soll er Fußgänger und Radfahrer besser schützen.

Wer nun auf einem Geh- oder Radweg oder in zweiter Reihe hält oder parkt, muss mehr Bußgeld zahlen. Wird auf einem Geh-/Fahrradweg länger als eine Stunde geparkt, wird dies mit einem Punkt und 80 Euro geahndet. Noch höher ist das Bußgeld, wenn jemand auf einem Geh- oder Radweg behindert oder gefährdet wird, also wenn beispielsweise ein Fußgänger auf die Straße ausweichen muss. Bis zu 80 Euro sind dann fällig, mit einer Sachbeschädigung sogar 100 Euro. Zusätzlich gibt es in solchen Fällen einen Punkt in Flensburg.

Eine weitere Verschärfung gilt bei der Behinderung von Rettungsfahrzeugen: Werden Rettungsgassen nicht gebildet oder zum schnelleren Vorankommen genutzt, wird ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro verhängt, zwei Punkten in Flensburg eingetragen und ein Monat Fahrverbot droht. Werden Feuerwehrzufahrten zugeparkt und dabei Rettungsfahrzeuge behindert, wird dies zukünftig mit 100 Euro Strafe und einem Punkt belegt.

Auch Tempoverstöße werden deutlich teurer. So wird das Bußgeld für Überschreitungen innerorts von 16 bis 20 km/h von 35 Euro auf 70 Euro verdoppelt. Punkte gibt es wie bisher ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung.

Damit die Kommunen von Anfang an die korrekten Bußgelder verhängen können, fand am Samstag dem 07. 11.2021 im Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) die Aktualisierung des Fachverfahrens WiNOWiG für Ordnungswidrigkeiten für 45 Kunden statt. Das neu eingespielte Update stellt sicher, dass Verstöße entsprechend der neuen Bußgeldverordnung abgerechnet werden.

Das Verfahren WiNOWiG ist im krz bereits seit 2005 im Einsatz. Landkreise, Ordnungsämter, Bußgeldstellen, Rechenzentren, aber auch private Parkraumbewirtschafter nutzen erfolgreich die Anwendung. Von der Einplatzlösung bis zur Lösung mit mehr als 650 Arbeitsplätzen kann mit WiNOWiG alles realisiert werden.

Das Hosting der Anwendung über das krz bringt viele Vorteile: Der ostwestfälische IT-Dienstleister sorgt für eine Erreichbarkeit des Systems 24/7 mit permanenter Verfügbarkeit der Daten. Zudem gelten in dem BSI-zertifizierten Rechenzentrum höchste Standards bei der Sicherheit. Und nicht zuletzt entfällt für die einzelnen Kommunen der Pflege- und Wartungsaufwand, wie eben auch ein terminsensibles Update am Wochenende.

Eindeutig: ein Halteverbot in Schwetzingen.