Seiteninhalt
13.01.2023

Führerscheinwesen: Gemeinsames Handeln

AKDB, KDN, SIT und krz ziehen für Ausschreibung an einem Strang

Das Führerscheinwesen steht in der Regel nicht im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Dies änderte sich mit der Umtauschverpflichtung von Führerscheinen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Laut einer Vorgabe der Europäischen Union ist die Gültigkeit der Führerscheine zeitlich zu befristen. Nach spätestens 15 Jahren muss diese verlängert werden. Seit dem 19.01.2013 werden nur noch zeitlich befristete Dokumente ausgehändigt. Alle bisher erteilten Fahrlaubnisse müssen daher sukzessive umgetauscht werden. Seit Jahren sind Führerscheinstellen mit dieser Mammutaufgabe konfrontiert. Unterstützt werden sie hierbei u.a. durch Fachverfahren wie OK.EFA der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB).

2020 teilte der Verfahrenshersteller AKDB mit, dass das bisherige Verfahren abgelöst wird. Ein schlichter Umstieg auf die neue Software war rechtlich nicht zu vertreten. Somit startete das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) die Planungen für die notwendige Ausschreibung. Volumen, Bedeutung und Umfang legten eine europaweite Ausschreibung nahe. Um den Aufwand zu reduzieren, stimmten sich die Südwestfalen-IT (SIT) und das krz mit dem Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN) ab, um eine gemeinsame Ausschreibung zu starten. Ziel war es, durch gemeinsames Handeln Synergieeffekte zu erzielen und auch die Expertisen der drei beteiligten Organisationen zu bündeln. Ende 2020 und 2021 wurde eine umfangreiche Leistungsbeschreibung erstellt. Hierbei wurden zum einen die langjährigen Erfahrungen der Führerscheinstellen, als auch die neuen Herausforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mitberücksichtigt. Im Verbandsgebiet des krz war die Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke ein wichtiger Ansprechpartner, um alle Anforderungen aus der Praxis aufzunehmen. Die Abstimmung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der SIT (Hubertus Wulf und Elmar Brandt) sowie der Geschäftsleitung des KDN (Karl-Josef Konopka). Die Leistungsbeschreibung mit den notwendigen spezifischen Anlagen der eingesetzten Technik, den unterschiedlichen Schnittstellen zu DMS, Finanzverfahren, Kassenautomaten etc. wurde bis Ende 2021 erstellt und dann vom KDN als Ausschreibung vorbereitet. Aufgrund der Komplexität erfolgten hier auch Abstimmungen mit einem Anwaltsbüro, um die europaweite Ausschreibung rechtlich sicher vorzubereiten.

Im krz wurde zeitgleich ein Projektteam zusammengestellt, welches die unterschiedlichen Anforderungen aus Dokumentenmanagmentsystem (DMS), Finanzverfahren, Datenschutz, Rechnungsprüfungsamt und der Technik koordinieren musste.

Der KDN übernahm Anfang 2022 die Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung. Die eingereichten Bewerbungen wurden im Anschluss vom KDN im Hinblick auf wirtschaftliche und fachliche Aspekte gesichtet. Zusammen mit den KDN-Mitgliedern SIT und krz erfolgte dann in Abstimmung mit den betroffenen Führerscheinstellen eine ausgiebige Prüfung. Es wurde ein Vergabevorschlag zur Einführung von OK.Verkehr FE der AKDB erarbeitet, dem dann auch gefolgt wurde.



Über den KDN
Gemeinsam digitale Wege gehen – für ein digitales Nordrhein-Westfalen: Der KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister ist mit seinen 29 Mitgliedern, die zusammen ca. 18 Millionen Bürgerinnen und Bürger versorgen, ein wichtiger Partner des Landes und der Kommunen bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Er setzt sich für die Bereitstellung von digitalen, einfachen, sicheren und bürgernahen Online-Services ein. Auf den KDN-Medien wird regelmäßig über Neuigkeiten rund um den kommunalen, digitalen Wandel in NRW berichtet – auf der Webseite, im Blog, auf Twitter und YouTube, im Newsletter, in Presseartikeln und Kampagnen. Mehr unter: www.kdn.de