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30.03.2022

Der »gelbe Zettel« bleibt noch

Start für »elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung» (eAU) verschoben

Mit dem Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen (BGBl. 11/2022 vom 25.03.2022) wurde der Start des Verfahrens eAU auf den 01.01.2023 verschoben. Damit verlängert sich die Pilotphase um ein halbes Jahr bis zum 31.12.2022. Grund ist der bisher mangelnde Datenaustausch zwischen Ärzten und Krankenkassen. Noch sind zu wenig Ärzte technisch in der Lage, die Arbeitsunfähigkeit auf elektronischem Weg an die Krankenkassen zu versenden.

Das krz wird diese verlängerte Pilotphase nutzen, um das mit Release 22.2 freigegebene Verfahren in der Personalwirtschafts-Software LOGA ausführlich zu testen. Sobald sich das LOGA-Team mit dem neuen Verfahren vertraut gemacht hat, wird die eAU zunächst für ausgewählte Kunden produktiv geschaltet. Sind auch diese Tests erfolgreich abgeschlossen, wird das Verfahren allen Kunden zur Verfügung gestellt. Eine ausführliche Dokumentation wird den Kunden per Rundschreiben zugehen.

Mit der Ausweitung der Pilotphase haben auch die Kunden Zeit gewonnen, um das Verfahren in die bestehenden internen Abläufe einzubinden. Die eAU wird sicher an der ein oder anderen Stelle organisatorische Anpassungen erfordern.