Das krz ist ein kommunaler Zweckverband und somit eine Körperschaft des öffentliche Rechts. Der rechtliche Rahmen ist durch das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen festgesetzt.
Die Organe des KRZ sind:
-Verbandsversammlung
-Verwaltungsrat
-Verbandsvorsteher
Die von den Vertretungskörperschäften der Verbandsmitglieder gewählten Vertreter bilden den Beirat.
Da der Verbandsvorsteher ein Ehrenamt ist, wird das KRZ von einem Geschäftsführer geleitet.